Häufige Fragen

Am besten so früh wie möglich. Minimum 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist, wenn die Wohnung noch zu kündigen ist. Wenn schon gekündigt wurde, sollten etwa 2 bis 3 Monate vor dem geplanten Umzug ausreichen.

Natürlich. Unsere Dienstleistung ist für Menschen gedacht, die nur sehr wenig (Frei-)Zeit haben, schon sehr lange nicht mehr umgezogen sind, oder einfach keine Lust haben, sich mit dem Umzug zu beschäftigen.

Das persönliche Erscheinen wird, mit wenigen Ausnahmen, von den Gemeinden aus Sicherheitsgründen verlangt. Wenn Sie nicht mobil sind, nutzen Sie am besten unseren Fahrservice.

Dies ist eine Auflage gewisser Ämter, wie etwa der Post. Und wird wiederum aus Sicherheitsgründen verlangt. Die Vollmacht ist auf die darin aufgeführten Tätigkeiten, sowie auf eine gewisse Zeit beschränkt.

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